Compliance für den Automotive-Stack.

Typgenehmigung, ISA-Validierung sowie DSGVO-Verzeichnisse und Übermittlungsdokumentation für Testflotten und Daten vernetzter Fahrzeuge. Die Agenten entwerfen, Ihr Team gibt frei.

Marsstein Compliance
Produktdemo, BeispieldatenBeispieldaten
Ein freigegebenes Transfer Impact Assessment für Fahrzeugdiagnosedaten in Marsstein Compliance, mit Beispieldaten.Ein freigegebenes Transfer Impact Assessment für Fahrzeugdiagnosedaten in Marsstein Compliance, mit Beispieldaten.

Von der Aufnahme zur Entwicklung im Ausland in drei Schritten.

Die Reihenfolge zählt: Nichts verlässt die EU, bevor der zweite Schritt abgeschlossen ist.

  • 01

    In der EU anonymisieren

    Unser Anonymisierungsmodell (AEON) maskiert Gesichter und Kennzeichen in Fahrzeug-Kameradaten auf EU-Infrastruktur, bevor eine Kopie die EU verlässt.

  • 02

    Den Datensatz prüfen

    Verpixeln allein ist nicht der Maßstab. GPS-Spuren, Lidar, Zeitstempel und Fahrzeug-IDs werden je Datensatz auf Herausgreifen, Verknüpfbarkeit und Inferenz geprüft.

  • 03

    Mit Nachweis übermitteln

    Marsstein Compliance hält fest, was maskiert wurde, das Prüfergebnis und, wo Daten personenbezogen bleiben, den Übermittlungsmechanismus nach Kapitel V und die zugehörigen Unterlagen.

Was Marsstein macht, und was nicht.

Marsstein maskiert mit dem Anonymisierungsmodell Gesichter und Kennzeichen in Fahrzeug-Kameradaten innerhalb der EU und hält die Anonymitätsprüfung je Datensatz sowie die Übermittlungsdokumentation in Marsstein Compliance fest.

Marsstein entscheidet nicht allein, dass ein Datensatz anonym ist, bescheinigt es nicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Prüfung gibt Ihre Rechtsberatung oder Ihr Datenschutzbeauftragter frei.

Das Anonymisierungsmodell hat über 100 TB Kameradaten verarbeitet.

Wie das Anonymisierungsmodell maskiert
Synthetische Szene, maskiert von unserem AnonymisierungsmodellSynthetische Szene

Verpixelt ist nicht dasselbe wie anonym.

Anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26) und damit auch nicht unter die Regeln von Kapitel V für Übermittlungen in Drittländer wie China. Deshalb ist Anonymisieren vor der Übermittlung der sauberste Weg, wenn es gelingt.

Es gelingt nur, wenn das Ergebnis tatsächlich anonym ist. Gesichter und Kennzeichen zu maskieren verdeckt die offensichtlichen Merkmale, aber eine GPS-Spur, ein genauer Zeitstempel oder eine Fahrzeug-ID können weiterhin auf eine Person verweisen. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe (Stellungnahme 05/2014) nennt drei Prüfsteine: Lässt sich eine Person herausgreifen, lassen sich Datensätze mit ihr verknüpfen, lässt sich etwas über sie ableiten.

Die EDSA-Leitlinien zu vernetzten Fahrzeugen (01/2020) weisen in dieselbe Richtung: Daten möglichst lokal verarbeiten und erwägen, sie zu anonymisieren, bevor sie aus dem Fahrzeug übermittelt werden.

Bleiben Daten personenbezogen, gilt Kapitel V vollständig. Für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU, daher braucht die Übermittlung Garantien wie Standardvertragsklauseln nach Art. 46. Das wird durchgesetzt: Im Mai 2025 verhängte die irische DPC gegen TikTok Geldbußen von insgesamt 530 Mio. EUR, davon 485 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen Art. 46 Abs. 1 DSGVO bei Übermittlungen von Nutzerdaten aus dem EWR nach China.

Der ganze Entscheidungsweg und die Klauseln

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns direkt.

Gespräch vereinbaren
01Dürfen Kameradaten aus Testfahrten von der EU nach China übermittelt werden?
Ja, wenn die Daten anonym sind und damit nicht unter die DSGVO fallen, oder wenn die Übermittlung durch einen Mechanismus nach Kapitel V abgedeckt ist. Für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss, daher brauchen personenbezogene Daten Garantien wie Standardvertragsklauseln nach Art. 46 (DSGVO Art. 44-49).
02Ist verpixeltes Video noch personenbezogen?
Das kann es sein. Verpixeln von Gesichtern und Kennzeichen verdeckt direkte Merkmale, aber GPS, Lidar, Zeitstempel und Fahrzeug-IDs können eine Person weiterhin herausgreifbar machen. Deshalb wird jeder Datensatz auf Herausgreifen, Verknüpfbarkeit und Inferenz geprüft (Artikel-29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme 05/2014).
03Gelten die Übermittlungsregeln der DSGVO für anonymisierte Daten?
Nein, anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26) und damit nicht unter Kapitel V, aber nur, wenn der Datensatz nach Prüfung tatsächlich anonym ist. Zu pseudonymisierten Daten hat der EuGH in C-413/23 P (September 2025) entschieden, dass sie für einen Empfänger, der die Personen nicht mit vertretbarem Aufwand re-identifizieren kann, keine personenbezogenen Daten sein müssen.
04Sind Gesichter und Kennzeichen in China wichtige Daten?
Ja, für Fahrzeugdaten, die in China erhoben werden: Die CAC-Bestimmungen zur Sicherheit von Fahrzeugdaten (in Kraft seit 1. Oktober 2021) stufen Video- und Bilddaten von außerhalb des Fahrzeugs mit Gesichtern und Kennzeichen als wichtige Daten ein. In Europa erhobene Daten, die zur Verarbeitung nach China gehen, sind ein anderer Fall, geregelt in Art. 4 der Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Datenflüssen von 2024.
05Was übernimmt Marsstein dabei?
Das Anonymisierungsmodell maskiert Gesichter und Kennzeichen in den Kameradaten innerhalb der EU, und Marsstein Compliance dokumentiert Prüfung und Übermittlung. Marsstein bescheinigt nicht, dass ein Datensatz anonym ist, und ersetzt keine Rechtsberatung; die Freigabe erteilen Ihre Rechtsberatung oder Ihr Datenschutzbeauftragter.

Sollen Testflottendaten zur Entwicklung ins Ausland?