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Leitfaden

Dürfen EU-Testfahrtaufnahmen nach China? Ein Entscheidungsweg klärt es.

Für OEMs und Zulieferer mit Testflotten in Europa und Entwicklung in China: wann die Übermittlungsregeln der DSGVO greifen, was sie verlangen und was China verlangt, jede Quelle verlinkt.

Der Entscheidungsweg

Eine Frage entscheidet den Weg.

1. Sind die Daten nach der Anonymisierung noch personenbezogen?

Prüfen Sie den Datensatz, nicht nur die Bilder: Gesichter und Kennzeichen sind maskiert, aber lässt sich über GPS, Lidar, Zeitstempel oder Fahrzeug-IDs eine Person herausgreifen, verknüpfen oder ableiten (Stellungnahme 05/2014)?

Wenn nein

2. Nein: außerhalb der DSGVO

Anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26), Kapitel V gilt nicht. Bewahren Sie die Prüfung auf; sie ist Ihr Nachweis, falls das Ergebnis hinterfragt wird.

Wenn ja

3. Ja: Kapitel V gilt

Für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss. Die Übermittlung braucht eine Garantie nach Art. 46, in der Regel Standardvertragsklauseln (DSGVO Kapitel V).

4. Die chinesische Seite, auf beiden Wegen

Ohne personenbezogene Informationen oder wichtige Daten sind Daten aus Tätigkeiten wie internationalem Handel oder multinationaler Fertigung von Exportverfahren befreit (Art. 3 der CAC-Bestimmungen von 2024). Im Ausland erhobene personenbezogene Informationen, die in China verarbeitet und zurückgegeben werden, sind nach Art. 4 befreit, sofern keine inländischen personenbezogenen Informationen oder wichtigen Daten hinzukommen.

Erst anonymisieren, dann übermitteln: wie Marsstein AEON und die Compliance-Plattform zusammenarbeiten.

Automotive

Die EU-Seite: anonym oder nicht.

Die DSGVO gilt nur für personenbezogene Daten. Erwägungsgrund 26 nimmt anonyme Informationen aus, also Daten, die sich nicht mehr auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, unter Berücksichtigung aller Mittel, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um jemanden zu identifizieren.

Bleiben die Daten personenbezogen: Kapitel V.

Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland regelt Kapitel V der DSGVO, Art. 44 bis 49. China steht nicht auf der Liste der Länder mit Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, daher braucht eine Übermittlung geeignete Garantien nach Art. 46, in der Praxis Standardvertragsklauseln. Die Compliance-Plattform hält den gewählten Mechanismus und die zugehörigen Unterlagen zusammen mit dem Datensatz fest.

Die chinesische Seite: Entscheidend ist, wo die Daten erhoben wurden.

Für in China erhobene Daten stufen die CAC-Bestimmungen zur Sicherheit von Fahrzeugdaten (in Kraft seit 1. Oktober 2021) Video- und Bilddaten von außerhalb des Fahrzeugs mit Gesichtern und Kennzeichen als wichtige Daten ein. Wichtige Daten sind in China zu speichern, ihr Export erfordert eine Sicherheitsbewertung.

Sollen wir den Entscheidungsweg auf Ihre Flottendaten anwenden?